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Feuerungskontrolle

Was Sie über die Feuerungskontrolle wissen müssen.

«Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden vor lästigen Luftverunreinigungen zu schützen».

Das ist das Ziel der Feuerungskontrolle, die seit 1985 Teil der Luftreinhalteverordnung (LRV) ist. Saubere Feuerungen stellen also einen wichtigen Beitrag zu unserer Luftreinheit und folglich der Erhaltung unserer Gesundheit dar.

Die LRV verlangt, dass alle Feuerungsanlagen im Zweijahresrhythmus kontrolliert werden. Innerhalb von drei Monaten, jedoch spätestens nach einem Jahr seit der Inbetriebnahme der Heizung, führt ein amtlicher, produkteneutraler Feuerungskontrolleur eine Abnahmemessung durch.

Dabei werden auch die Installationen und die Einstellungen überprüft. Die Abnahmekontrolle wird zum Schutz des Feuerungsbesitzers während der Garantiezeit durchgeführt. Anschliessend erfolgt alle zwei Jahre eine Routinekontrolle, bzw. alle vier Jahre bei Gasheizungen. Dieser Kontrollturnus gilt unabhängig von den vorangegangenen Messungen.

Holzfeuerungskontrollen für Holzfeuerungen mit 1–70 kW sind messpflichtig.

Werden die Grenzwerte Ihrer Feuerung nicht eingehalten, berät Sie Ihr Feuerungskontrolleur, ob und wie die Anlage reguliert werden kann oder ob sie ersetzt werden muss.

Zudem orientiert er Sie über die Sanierungsfristen, die sich über mehrere Jahre erstrecken können. Die Überprüfung der regulierten Werte erfolgt bei der nächsten Routinekontrolle. Somit werden in der Regel keine Nachkontrollen durchgeführt (Stichprobenkonzept).

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Fachstelle Feuerungskontrolle

Stadt Adliswil

Messpflichtig
Rechte Sihlseite (Stadthaus) = gerade Jahre
Linke Sihlseite (Felseneggseite) = ungerade Jahre

Gemeinde Kilchberg

Messpflichtig
Alte Landstrasse, bergseitig = gerade Jahre
Alte Landstrasse, seeseitig = ungerade Jahre

Anmeldung Feuerungskontrolle

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